{"id":1251,"date":"2022-11-08T18:25:04","date_gmt":"2022-11-08T18:25:04","guid":{"rendered":"https:\/\/greenride.at\/?page_id=1251"},"modified":"2022-11-08T18:40:46","modified_gmt":"2022-11-08T18:40:46","slug":"terms","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/greenride.at\/en\/terms\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<h2>Allgemeine Mietbedingungen Greenride GmbH.\u00a0 Fassung 01\/2022 f\u00fcr Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers<\/h2>\n<h2>1 Pr\u00e4ambel<\/h2>\n<p>1.1. Zustandekommen des Vertrages: Der Vertrag wird zwischen Greenride GmbH als Vermieter und dem genannten Mieter geschlossen. Vertragsgrundlage ist der vom Mieter jeweils erteilte Einzelauftrag sowie die vom Mieter bekannt gegebenen Daten. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass Angebote vom Vermieter freibleibend sind. Der Mietvertrag kommt durch Annahme des Einzelauftrages mittels Annahme- bzw. Buchungsbest\u00e4tigung durch den Vermieter oder Nutzung der Dienstleistung des Vermieters zustande. Der Mieter verpflichtet sich, die Buchungsbest\u00e4tigung nach Erhalt unverz\u00fcglich zu pr\u00fcfen. Weicht diese von der Bestellung ab, so gilt diese als vom Mieter angenommen, wenn er nicht umgehend nach \u00dcbermittlung dem Vermieter etwaige Abweichungen mitteilt. Der Mieter beantragt dabei die Miete von Elektro- bzw. Hybridfahrzeugen, basierend auf der zugrundeliegenden Preisliste und der jeweils g\u00fcltigen Geb\u00fchrentabelle, die einen integrierten Bestandteil des Vertrages bilden. Die maximale Mietvertragsdauer betr\u00e4gt 30 Tage. Eventuell abweichende Gesch\u00e4ftsbedingungen des Mieters erlangen keine Rechtswirksamkeit. Mit der Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen gelten diese Bedingungen vom Mieter als verbindlich und angenommen.<br \/>\n1.1.1. \u00c4nderungen, Erg\u00e4nzungen oder Nebenabreden: sind schriftlich festzuhalten. Erfolgen Buchungen mittels Sofortzahlung bei Buchung, kommt der Mietvertrag \u00fcber das gebuchte Fahrzeug bereits bei Buchung zustande. Mitarbeiter von Greenride haben keine Berechtigung, \u00c4nderungen von AGB oder von Preislisten und Geb\u00fchrentabellen w\u00e4hrend der Vertragsdauer rechtswirksam zu vereinbaren. Die vertraglich zwischen Mieter und Vermieter vereinbarten und best\u00e4tigten Daten zu Zeitpunkt und Ort der \u00dcbergabe des Fahrzeugs sowie des Miettarifes gelten als verbindlich. Der Mieter ist zur Nutzung des Fahrzeugs samt der vereinbarten Dienstleistung nur in dem Zeitraum berechtigt, f\u00fcr den es vereinbart wurde. Die Berechtigung das Fahrzeug zu nutzen, tritt fr\u00fchestens zu dem im Mietvertrag vereinbarten Mietbeginn in Kraft. Ein allenfalls bestehendes R\u00fccktrittsrecht eines Verbrauchers im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) bzw. des Fern- und Ausw\u00e4rtsgesch\u00e4fte-Gesetz (FAGG), bei Buchung im Wege des Fernabsatzes bleibt dadurch unber\u00fchrt.<br \/>\n1.2. Haftungen und Obliegenheiten des Mieters: Der Mieter verpflichtet sich, im Mietvertrag genannten Lenkern die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, kurz AGB zu \u00fcberbinden. F\u00fcr den Fall der Nicht\u00fcberbindung der AGB hat der Mieter den Vermieter f\u00fcr alle Nachteile die daraus resultieren schad- und klaglos zu halten. Der Mieter tr\u00e4gt auch die Verantwortung daf\u00fcr, dass das Fahrzeug nur Lenkern \u00fcbergeben wird, die im Mietvertrag genannt, und seit 12 Monaten im Besitz einer g\u00fcltigen Lenkerberechtigung sind. Sollte der Mieter nicht selbst gefahren sein, trifft ihn die Auskunftspflicht \u00fcber den Lenker gem. \u00a7 103 Abs. 2 des KFG 1967. Die Fahrzeugweitergabe des Mietfahrzeuges an Dritte ist untersagt. Wird das Fahrzeug trotzdem unberechtigt an einen Dritten weitergegeben, haftet der Mieter dem Vermieter f\u00fcr etwaige, im Zusammenhang mit der Nutzung durch Dritte verursachte Sch\u00e4den bzw. Verkehrs\u00fcbertretungen. Die Haftungsbeschr\u00e4nkung lt. Punkt 1.4. dieser AGB entf\u00e4llt dabei.<br \/>\n1.3. Nichteinhaltung des \u00dcberlassungszeitraums: Kann der Mieter den vereinbarten Zeitpunkt der Fahrzeug\u00fcbergabe\/-r\u00fcckgabe nicht einhalten, so hat er den Vermieter umgehend zu kontaktieren. F\u00fcr durch den Mieter verursachte \u00dcberschreitungen des \u00dcberlassungszeitraums von mehr als 30 Minuten sind zus\u00e4tzliche Geb\u00fchren entsprechend der Geb\u00fchrentabelle zu bezahlen. Die vertraglich zwischen Mieter und Vermieter vereinbarten und best\u00e4tigten Daten zu Zeitpunkt und Ort der \u00dcbergabe des Fahrzeugs sowie des Miet-Tarifes gelten als verbindlich. Der Fahrer ist zur Nutzung des Fahrzeugs nur in dem Zeitraum berechtigt, f\u00fcr den es vereinbart wurde. Eine Ausdehnung der Mietdauer oder \u00c4nderung des R\u00fcckgabeortes ist nur nach ausdr\u00fccklicher Genehmigung durch den Vermieter zul\u00e4ssig. Der Vermieter beh\u00e4lt sich das Recht vor, daraus resultierende Kosten lt. Geb\u00fchrentabelle an den Mieter weiter zu verrechnen.<br \/>\n1.4. Haftungsbeschr\u00e4nkung: Der Mieter hat die M\u00f6glichkeit eine Haftungsbeschr\u00e4nkung pro Schadensereignis zu vereinbaren, wobei die vereinbarte H\u00f6he der Haftung pro Schaden im Einzelnen im Mietvertrag festgehalten wird. Dabei wird explizit darauf hingewiesen, dass ein Selbstbehalt f\u00fcr jedes, nicht urs\u00e4chlich zusammenh\u00e4ngende Schadensereignis verrechnet wird. Regul\u00e4re Haftungsbeschr\u00e4nkung (Selbstbehalt) betr\u00e4gt 2.500 \u20ac.<br \/>\nDie Haftungsbeschr\u00e4nkung tritt au\u00dfer Kraft wenn der Mieter oder erm\u00e4chtigte Lenker des Fahrzeuges gegen die Bestimmungen dieses Vertrages verst\u00f6\u00dft. Ebenso sind Sch\u00e4den, die durch Missachtung der Bedienungsanleitung oder durch\u00a0 Nichtbeachten von Durchfahrtsh\u00f6hen und\/oder \u2013breiten (z.B. Unterf\u00fchrungen, Garagen, etc.) hervorgerufen werden, nicht durch die Haftungsbeschr\u00e4nkung\u00a0 gedeckt. Dar\u00fcber hinaus sind stets von jeglicher Haftungsbeschr\u00e4nkung ausgenommen:<\/p>\n<p>Sch\u00e4den aus Unf\u00e4llen mit Trunkenheit des Fahrzeuglenkers, Fahrerflucht des Lenkers\/Mieters, sowie Verlust von Fahrzeugschl\u00fcssel, Zulassungsschein, Bedienungsanleitung, Serviceheft und Verlust oder Besch\u00e4digung an etwaigem\u00a0 Zubeh\u00f6r (z.B. Kindersitze, Ladekabel, Ladekarten u.a.) oder Besch\u00e4digung\u00a0 durch Brandl\u00f6cher.<br \/>\n1.5. Vertragsaufl\u00f6sung: Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag aus wichtigem Grund vorzeitig und mit sofortiger Wirkung aufzul\u00f6sen. Ein wichtiger Grund ist z.B. bei Zahlungsverzug oder dann gegeben, wenn das Fahrzeug in vertragswidriger Weise verwendet, oder bei Besch\u00e4digung, vertragswidrigen Verwendung, versuchter Veruntreuung bzw. Zerst\u00f6rung des Fahrzeuges. Die vorzeitige Vertragsbeendigung kann vom Vermieter auch m\u00fcndlich (z.B. telefonisch) erkl\u00e4rt werden.<\/p>\n<h2>2 Mieter \u2013 Fahrer \/ Berechtigung zur Fahrt<\/h2>\n<p>2.1. Fahrtberechtigte: sind Personen, wenn sie seit mindestens 12 Monaten im Besitz eines g\u00fcltigen nationalen F\u00fchrerscheins sind und alle etwaigen, darin enthaltenen Auflagen einhalten und im Mietvertrag mit Namen, Geburtsdatum und Adresse erfasst sind. Der Mieter verpflichtet sich, im Falle eines Fahrverbotes\/F\u00fchrerscheinentzuges w\u00e4hrend der Dauer des Mietvertrages das Fahrzeug nicht mehr zu verwenden und den Vermieter umgehend dar\u00fcber zu informieren. Fahrberechtigt ist ausschlie\u00dflich der Mieter oder die im Mietvertrag genannte Fahrer.<\/p>\n<h2>3 Abholung<\/h2>\n<p>3.1. Abholung: Die gemieteten Fahrzeugen werden bis max. 2 Stunden (bzw. nach Absprache) nach dem vereinbarten Abholtermin f\u00fcr den Mieter zur Abholung bereit gehalten. Eine Refundierung des bezahlten Mietentgelts im Falle der Nicht-Abholung erfolgt daher nicht. Reservierungen werden maximal 30 Minuten \u00fcber den vereinbarten Zeitpunkt hinaus aufrechterhalten. Im Falle der Nichtabholung des f\u00fcr einen reservierten Fahrzeuges wird eine Stornogeb\u00fchr verrechnet. Die Stornogeb\u00fchr betr\u00e4gt 50% bei Stornierung innerhalb von 48h und 100% bei Stornierung innerhalb von 24h. Im Falle, dass der Mieter Verbraucher i.S.d. Konsumentenschutzgesetzes ist, kommt diese Geb\u00fchr nur zur Verrechnung, wenn den Mieter die Nichtabholung sp\u00e4ter als 48 Stunden vor Fahrtantritt\u00a0 oder gar nicht gemeldet hat.<br \/>\n3.2. Buchungen: Buchungen, bei denen das Fahrzeug au\u00dferhalb der \u00fcblichen \u00d6ffnungszeiten abgeholt oder zur\u00fcckgegeben werden soll, sind nur nach vorheriger R\u00fcckfrage m\u00f6glich. Die Abholungen am Sonntag oder Feiertag sind nur gegen eine Zusatzgeb\u00fchr m\u00f6glich. Die R\u00fcckgabe kann ohne Anwesenheit des Personals auf eigene Gefahr an Abholstandorten erfolgen. Bei Gutscheinen die weniger als 24 Stunden Mietdauer betragen ist eine Buchung am Sonntag nur dann m\u00f6glich, wenn das Fahrzeug am Samstag abgeholt wird und eine Aufzahlung auf 24h erfolgt.<br \/>\n3.3. Mitf\u00fchren und Vorzeigen eines g\u00fcltigen F\u00fchrerscheins: Die Fahrer verpflichten sich, bei jeder Fahrt\u00a0 ihren g\u00fcltigen F\u00fchrerschein mitzuf\u00fchren und diesen vor Mietbeginn dem Vermieter bzw. dessen Erf\u00fcllungsgehilfen vorzuzeigen und diesem eine Kopie davon auszuh\u00e4ndigen, sowie eine noch mindestens 3 Monate lang g\u00fcltige Kreditkarte sowie einen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Als akzeptierte Kreditkarten gelten g\u00fcltige Karten anerkannter internationaler Kreditgesellschaften, namentlich: American Express, Eurocard\/Mastercard, und Visa. Wenn die vorgelegte Kreditkarte nicht \u00fcber die n\u00f6tige Bonit\u00e4t verf\u00fcgt, beh\u00e4lt sich der Vermieter das Recht vor, die Vermietung abzulehnen, oder eine zweite Kreditkarte zu verlangen.<br \/>\n3.4. \u00dcberpr\u00fcfen des Fahrzeugs und Dokumentation: Das Fahrzeug wird in betriebsbereitem und verkehrssicherem Zustand, einer g\u00fcltigen Vignette f\u00fcr \u00d6sterreich, und der gesetzlich vorgeschriebenen Ausr\u00fcstung zum Betrieb \u00fcbergeben.\u00a0Elektro-Fahrzeuge werden geladen mir rund 200km Restreichweite \u00fcbergeben.<br \/>\n3.4.1. <u>Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug im selben Zustand (Ladestand mind. 200km, Sauberkeit) zu \u00fcbergeben wie es \u00fcbernommen wurde. Ist das Fahrzeug stark verunreinigt (z.B. Fahren im Gel\u00e4nde und verschmutz drinnen so kann eine Reinigungsgeb\u00fchr von 49 bis 249\u20ac verrechnet werden.<\/u><\/p>\n<p>3.4.2. Der Mieter ist verpflichtet bereits bei der \u00dcbergabe den Vermieter \u00fcber zus\u00e4tzlich zu den am Mietvertrag bereits angef\u00fchrten, erkennbare Sch\u00e4den bzw. etwaigen technischen M\u00e4ngeln des Fahrzeuges zu informieren und f\u00fcr die schriftliche Festhaltung im Fahrzeugfahrtenbuch zu sorgen. Hierf\u00fcr sind Mieter und Vermieter (der diese Aufgabe an seinen Erf\u00fcllungsgehilfen \u00fcbertragen kann) verpflichtet, das Fahrzeug vor jeder Anmietung gemeinsam\u00a0 im Rahmen einer Sichtkontrolle zu \u00fcberpr\u00fcfen.<br \/>\n3.4.3. Der Mieter haftet f\u00fcr Sch\u00e4den, die anl\u00e4sslich der Fahrzeugr\u00fccknahme, bei \u00dcbergabe noch nicht vorhanden waren. Eine etwaige nachtr\u00e4gliche Geltendmachung von, bereits bei \u00dcbergabe vorhandener Sch\u00e4den, ist nicht zul\u00e4ssig. Ein Protokoll von etwaigen Sch\u00e4den\/techn. M\u00e4ngel, die vor \u00dcbergabe bereits bestanden haben ist vom Mieter zu pr\u00fcfen und von diesem zu unterfertigen. Datum und Zeitpunkt der \u00dcbernahme sowie der Kilometerstand zu Fahrtbeginn m\u00fcssen vermerkt werden.<br \/>\n3.5. Fahrzeugeinweisung:\u00a0 Der Fahrer wird \u00fcber die wichtigsten Funktionen des Fahrzeugs und \u00fcber den Ladevorgang unterrichtet. Generell ist durch den Mieter sicherzustellen, dass das Fahrzeughandbuch welches dem Fahrzeug beiliegt (Siehe am Haupt Display Men\u00fc -Manual) vor Fahrtantritt gelesen wird. Der Mieter verpflichtet sich die Fahrzeugschl\u00fcssel so zu verwahren, dass kein unberechtigter Dritter in deren Besitz gelangen kann. Der Mieter hat alle Vorkehrungen zu treffen, damit das Fahrzeug von Unbefugten nicht in Betrieb genommen werden kann. Auf die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere \u00a7 102 KFG wird hingewiesen.<br \/>\n3.6. R\u00fccktritt und Schadensersatz: Der Vermieter kann bei Vorlage eines ma\u00dfgeblichen Grundes (z.B. keine Deckung der Kreditkarte, nicht ausreichende Fahrt\u00fcchtigkeit des Fahrers oder Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs) die Fahrzeug\u00fcberlassung verweigern). In diesem\u00a0 Fall ergibt sich f\u00fcr den Mieter kein Anspruch auf Schadenersatz. Dem Vermieter steht Schadenersatz inkl. Fahrzeugzustellungsgeb\u00fchr insoweit zu, als dass Ihm Aufwendungen f\u00fcr eine etwaige\u00a0 Fahrzeugzustellung zu ersetzen sind, wenn gewichtige Gr\u00fcnde, die zum Nichtzustandekommen des Mietvertrages gef\u00fchrt haben, erst bei Fahrzeug\u00fcbergabe bemerkt werden konnten.<\/p>\n<h2>4 Fahrzeugnutzung und Reparaturen<\/h2>\n<p>4.1. Nutzung: Sollte der Mieter Ver\u00e4nderungen welcher Art auch immer vornehmen, hat er f\u00fcr s\u00e4mtliche Kosten der Wiederherstellung des urspr\u00fcnglichen Zustands des Fahrzeuges aufzukommen.<br \/>\n4.2. Rauchen im Fahrzeug ist strengst verboten. Im Falle der Nichteinhaltung des Rauchverbotes wird dem Mieter eine Reinigungsgeb\u00fchr ab 120 \u20ac in Rechnung gestellt.<br \/>\n4.3. Fahrten au\u00dferhalb \u00d6sterreichs: Die Fahrten ins EU-Schengen Staaten sind nach Voranmeldung erlaubt. Der Mieter ist jedoch verpflichtet den Vermieter \u00fcber seine Auslandfahrten zu informieren und im Ausland ein Ersatzrad mietzuf\u00fchren (Abholung bei Greenride). Ein Anspruch auf die Zustimmung f\u00fcr Fahrt ins Ausland besteht nicht. Der Mieter nimmt zu Kenntniss das in L\u00e4ndern ohne Tesla-Support die Pannenhilfe erschwert ist und haftet f\u00fcr alle Nachteile die dem Vermieter daraus entstehen k\u00f6nnen. Der Versto\u00df gegen das Verbot zur Durchf\u00fchrung von Fahrten au\u00dferhalb EU-Schengen Staaten stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass in einem solchen Fall auch eine allenfalls vereinbarte Haftungsbeschr\u00e4nkung au\u00dfer Kraft tritt. Der Mieter hat die Zoll- und Abgabenbestimmungen, F\u00fchrerscheinvoraussetzungen sowie Versicherungsberechtigungen zu beachten und tr\u00e4gt damit zusammenh\u00e4ngende Steuern, Abgaben und Geb\u00fchren.<br \/>\n4.4. Ladesicherung \u2013 Transport von minderj\u00e4hrigen Kindern: Der Mieter ist zur Ladegutsicherung verpflichtet. Es besteht keine Versicherung f\u00fcr private Gegenst\u00e4nde des Mieters im Fahrzeug. Sofern minderj\u00e4hrige Kinder transportiert werden, obliegt es dem Mieter, Kindersitze, Babyschalen etc. entweder selbst bereit zu stellen oder beim Vermieter zu ordern. Es gelten daf\u00fcr die Tarife lt. g\u00fcltiger Geb\u00fchrentabelle.<br \/>\n4.5 Abschleppen \u2013 Anh\u00e4nger: Der Mieter ist nicht berechtigt, mit dem Fahrzeug andere Fahrzeuge abzuschleppen oder Anh\u00e4nger zu ziehen. Im Fall der Verletzung dieser Bestimmung haftet der Mieter f\u00fcr alle, dem Vermieter daraus resultierten Nachteile.<br \/>\n4.6. Nutzung nicht gestattet: Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass das Fahrzeug <u>NICHT benutzt werden darf<\/u> f\u00fcr: motorsportliche Zwecke, f\u00fcr dazugeh\u00f6rigen \u00dcbungsfahrten, f\u00fcr Lern- und Testfahren sowie Fahrsicherheitstrainings, sowie abseits befestigter (asphaltierter, betonierter, gepflasterter oder mit \u00e4hnlichem verdichtetem Belag versehener) Stra\u00dfen oder im freien Gel\u00e4nde, zur gewerblichen Personenbef\u00f6rderung ohne g\u00fcltiger Gewerbeberechtigung, und zur Weitervermietung. Die Bef\u00f6rderung von gef\u00e4hrlichen, entz\u00fcndlichen oder giftigen Stoffen ist untersagt. Verst\u00f6\u00dft der Mieter dagegen, so haftet er pers\u00f6nlich und unbeschr\u00e4nkt und bezahlt eine Geb\u00fchr lt. g\u00fcltiger Geb\u00fchrentabelle.<br \/>\n4.7. Betriebsf\u00e4higkeit: Der Lenker muss die Betriebs- und Verkehrst\u00fcchtigkeit, sicherstellen bzw. erhalten (z.B. Auff\u00fcllen von Frostschutz, Scheibenwaschfl\u00fcssigkeit obliegt dem Mieter). Das umfasst auch das Nachtanken des Fahrzeugs (bei Hybrid) und das Aufladen bei reinen Elektrofahrzeugen, \u00dcberpr\u00fcfung von Betriebsfl\u00fcssigkeiten und des Reifendrucks w\u00e4hrend des \u00dcberlassungszeitraums und die entsprechende Durchf\u00fchrung von angemessenen Abhilfema\u00dfnahmen, insbesondere bei entsprechenden Warnhinweisen durch den Vermieter oder durch Anzeigen im Fahrzeug.<br \/>\n4.8. Reparaturen: Besteht die Notwendigkeit von Reparaturarbeiten am Fahrzeug, hat der Mieter den Vermieter dar\u00fcber zu informieren und dessen Einverst\u00e4ndnis einzuholen, bevor ein Werkstattauftrag erteilt wird, oder der Mietvertrag vorzeitig beendet werden muss.<\/p>\n<h4><\/h4>\n<h2>5 Aufladung<\/h2>\n<p>5.1. Elektro-Fahrzeuge (EV):\u00a0 F\u00fcr die Aufladung stehen <u>kostenpflichtige<\/u> Ladekarten von Smatrics und Wienenergie sowie Supercharger von Tesla zur Verf\u00fcgung. Kostenpflichtig ist nicht nur der Ladevorgang (\u20ac\/Minute je nach Anbieter) sondern auch das Parken an der Ladestation nach dem das Auto geladen ist! Die Kosten daf\u00fcr variieren je nach Anbieter und Ladestation und liegen bei ca. 0,30-0,50 \u20ac\/Minute.<br \/>\nDer Fahrer verpflichtet sich, das Fahrzeug bei der R\u00fcckgabe im etwa selben Ladezustand zu \u00fcbergeben wie es \u00fcbernommen wurde. Bei R\u00fcckgabe au\u00dferhalb der Betriebszeiten verpflichtet sich der Mieter das Fahrzeug an die Ladestation zum Aufladen anzuschlie\u00dfen und sich \u00fcber den Start des Ladevorganges zu \u00fcberzeugen. Tesla-Ladestationen sind im Navigationsger\u00e4t von Tesla gespeichert. Zus\u00e4tzlich sind verf\u00fcgbare Ladestationen \u00fcber <a href=\"https:\/\/e-tankstellen-finder.com\/at\/de\/elektrotankstellen\">https:\/\/e-tankstellen-finder.com\/at\/de\/elektrotankstellen<\/a>\u00a0 und <a href=\"http:\/\/www.supercharge.info\">www.supercharge.info<\/a> \u00a0ersichtlich.<\/p>\n<p>5.2. Hybrid-Fahrzeuge (PHEV): Der Fahrer verpflichtet sich, das Fahrzeug vor der R\u00fcckgabe zu betanken und bei der \u00dcbergabe an die Ladestation zum Aufladen anzuschlie\u00dfen. Andersfalls kommen die vereinbarten Verwaltungsgeb\u00fchren f\u00fcr das Aufladen\/Betanken\u00a0 lt. g\u00fcltiger Geb\u00fchrentabelle zur Verrechnung.<\/p>\n<h2>6 R\u00fcckgabe<\/h2>\n<p>6.1. R\u00fcckgabezustand: Der Fahrer verpflichtet sich, das Fahrzeug im gleichen Reinheits- und Ladezustand wie \u00fcbernommen zur\u00fcckzugeben. Bei grober Verschmutzung stellt der Vermieter dem Mieter die Reinigungskosten (\u20ac 39) oder Kosten f\u00fcr Betankung (\u20ac 25) in Rechnung. Der Mieter ist verpflichtet, bei Mietende das Fahrzeug, die Schl\u00fcssel, Dokumente sowie alle mit dem Fahrzeug \u00fcbergebenen Gegenst\u00e4nde zur\u00fcckzugeben.<br \/>\n6.2. Dokumentation: Die R\u00fcckgabe gilt als ordnungsgem\u00e4\u00df erfolgt, wenn das \u00dcberlassungsprotokoll samt Datum, Zeitpunkt der R\u00fcckgabe sowie dem Kilometerstand nach Fahrtende ausgef\u00fcllt und von Mieter und Vermieter unterschrieben ist. Dazu m\u00fcssen etwaige neue Sch\u00e4den, die w\u00e4hrend des \u00dcberlassungszeitraums hinzugekommen sind, eingetragen werden. F\u00fcr zum Zeitpunkt der R\u00fcckgabe vorhandene Sch\u00e4den, die zuvor bei der \u00dcbergabe des Fahrzeuges an den Mieter vorhanden, aber nicht dokumentiert wurden und deren Verursachung nicht eindeutig zuordenbar ist, liegt das Risiko und die Beweispflicht beim Mieter. Dies gilt nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht sofort festgestellt werden k\u00f6nnen, dem Mieter bekannt sein m\u00fcssen, die aber nicht gemeldet wurden (z.b. Sch\u00e4den auf der Fahrzeugunterseite durch das Befahren unbefestigter Wege).<\/p>\n<h2>7 \u00a0Verkehrsverst\u00f6\u00dfe<\/h2>\n<p>F\u00fcr Verkehrsverst\u00f6\u00dfe, ist der Mieter verantwortlich und hat f\u00fcr daraus eintretende rechtliche Folgen einzustehen und den Vermieter schad- und klaglos zu halten. Neben etwaigen Kosten der Beh\u00f6rde verrechnet der Vermieter Verwaltungsgeb\u00fchren lt. g\u00fcltiger Geb\u00fchrentabelle. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass der Vermieter bei Anfragen von Beh\u00f6rden, insbesondere im Fall von Lenkerausk\u00fcnften, den Mieter als Lenker unter der dem Vermieter im Mietvertrag genannten Adresse bekannt geben wird; \u00c4nderungen der Adresse wird der Mieter dem Vermieter auch nach wechselseitiger Erf\u00fcllung des Mietvertrages jeweils umgehend bekannt geben. Der Mieter haftet f\u00fcr das Handeln von Personen, denen er das Fahrzeug \u00fcberlassen hat wie f\u00fcr eigenes Handeln. Der Vermieter ist berechtigt die Verkehrsstrafen von der Kreditkarte oder Kaution des Mieters abzuziehen.<\/p>\n<h2>8 \u00a0Versicherung &#8211; Verhalten bei Verkehrsunf\u00e4llen und Sch\u00e4den<\/h2>\n<p>8.1. Haftpflicht- und Insassenunfallversicherung: Sch\u00e4den, die der Mieter sowie im Mietvertrag genannte Lenker schuldhaft einem Dritten zuf\u00fcgen, sind von einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit Deckungssumme von 10 Millionen \u20ac gedeckt (reine Verm\u00f6genssch\u00e4den sind darin gedeckt bis zu \u20ac70.000).<br \/>\n8.2. Kaskoversicherung &#8211; Haftungsbeschr\u00e4nkung:<br \/>\nUnfallsch\u00e4den, die w\u00e4hrend der Mietdauer an dem im Mietvertrag genannten Fahrzeug entstehen, sind weitgehend durch eine Kaskoversicherung gedeckt. Die Bedingungen dazu sind bei der Hauptverwaltung des Vermieters einzusehen. Es besteht dabei ein Selbstbehalt je Schadenfall lt. g\u00fcltiger Geb\u00fchrentabelle. Eine Befreiung von diesem Selbstbehalt kann auf Wunsch des Mieters bei Abschluss des Mietvertrages gegen eine Geb\u00fchr, deren H\u00f6he ebenfalls in der Geb\u00fchrentabelle geregelt ist, erreicht werden. Es gelten dabei die in (z.B. Punkt 1.4., 3, 4 und 8) dieser AGB vereinbarten Ausnahmen durch Obliegenheitsverletzungen seitens des Mieters f\u00fcr den Entfall der Haftungsbeschr\u00e4nkung.<br \/>\n8.3. Ausschluss der Haftung des Vermieters<br \/>\n8.3.1. Die Haftung des Vermieters f\u00fcr Sch\u00e4den des Mieters ist soweit gesetzlich zul\u00e4ssig ausgeschlossen, ausgenommen dem Vermieter w\u00e4re Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit anzulasten. Die Haftung des Vermieters ist zudem mit dem Mietentgelt beschr\u00e4nkt. Der Vermieter haftet insbesondere auch nicht f\u00fcr Sch\u00e4den und Verluste an Gegenst\u00e4nden, die vom Mieter oder jemand anderem w\u00e4hrend der Mietdauer oder nach R\u00fcckgabe des Fahrzeuges an den Vermieter in dem Fahrzeug bef\u00f6rdert, aufbewahrt oder zur\u00fcckgelassen worden sind.<br \/>\n8.3.2 Der Vermieter wird sein M\u00f6glichstes tun, um mechanische Fehler oder St\u00f6rungen am Fahrzeug zu vermeiden. Er \u00fcbernimmt jedoch, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, keine Haftung f\u00fcr solche Fehler und St\u00f6rungen oder etwa daraus entstehender Verluste oder Sch\u00e4den. Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsanspr\u00fcche f\u00fcr Sachsch\u00e4den an betrieblich genutzten Gegenst\u00e4nden von Unternehmen ist somit ausgeschlossen.<br \/>\n8.3.3 Der Vermieter ist nicht verpflichtet dem Mieter im Falle eines Unfallschadens, oder nach einem technischen Gebrechen das auf Reifen bzw. auf Schuld von Mieter bzw. von Dritten zur\u00fcckzuf\u00fchren ist dem Mieter ein Ersatzfahrzeug bereit zu stellen. In diesem Fall wird auch die noch nicht ausgenutzte Miete nicht r\u00fcckerstattet.<\/p>\n<p>8.4. Unf\u00e4lle und Sch\u00e4den: Im Fall der Beteiligung an einem Verkehrsunfall hat der Mieter alles zu unternehmen, was zur Kl\u00e4rung des Tatbestandes dienlich scheint um die Interessen des Vermieters und der Versicherungsgesellschaft bei einem Unfall w\u00e4hrend der Mietdauer wahrzunehmen. Dabei wird er alle gesetzlichen Bestimmungen, die unmittelbar nach einem Verkehrsunfall zu beachten sind, wahrnehmen.<br \/>\nIm Falle von am Unfall beteiligten wird er daher insbesondere:<br \/>\n8.4.1. <u>Daten der Unfallbeteiligten sichern: <\/u><u>Namen, Anschrift und Kennzeichen der Beteiligten und eventueller Zeugen festhalten.<\/u><u><br \/>\n<\/u>8.4.2. Erforderliche Hilfe leisten: Mieter sowie Fahrer sind zur aktiven Mithilfe bei der Aufkl\u00e4rung von Unf\u00e4llen\u00a0 verpflichtet.<br \/>\n8.4.3. Keine Schuld und keine Haftung anerkennen: weder Zahlung leisten noch eine Abtretungserkl\u00e4rung f\u00fcr den Schaden unterschreiben.<br \/>\n8.4.4. Sicherheitsvorkehrung: Das Fahrzeug nicht ohne Sicherheitsvorkehrungen zur\u00fccklassen und alles zur Schadensminderung unternehmen.<br \/>\n8.4.5. Bericht: Dem Vermieter umgehend einen detaillierten telefonischen Bericht erstatten und dessen Weisungen folgen.<br \/>\n8.4.6. Was ist zu tun: Wenn Personen verletzt sind, gegebenenfalls Hilfe leisten,\u00a0 Rettung informieren, jedenfalls aber die Polizei oder\u00a0 Sicherheitsdienststelle verst\u00e4ndigten; Dies auch bei Diebstahl des Fahrzeuges, der Fahrzeugpapiere oder der Fahrzeugschl\u00fcssel.<br \/>\n8.4.7. Besch\u00e4digungen\/Verletzte: Wurde das Fahrzeug durch unbekannte Dritte besch\u00e4digt (Parksch\u00e4den, Unfall mit Fahrerflucht) hat der Mieter auch bei geringf\u00fcgigen Sch\u00e4den &#8211; unverz\u00fcglich die n\u00e4chste Polizeidienststelle zu verst\u00e4ndigen und eine Aufnahme des Schadens zu verlangen. Ebenso, wenn Personen verletzt sind oder wenn bei Sachsch\u00e4den der Unfallgegner nicht sofort mit Namen und Anschrift festgestellt werden kann. Eine Durchschrift der Anzeige bzw. die Aktenzahl ist dem Vermieter auszufolgen bzw. bekannt zu geben.<br \/>\n8.4.8. Blaulichtsteuer: Die Kosten f\u00fcr die \u00dcbernahme der sogenannten \u201cBlaulichtsteuer\u201d tr\u00e4gt jedenfalls der Vermieter, wenn es f\u00fcr die Kl\u00e4rung der Verschuldensfrage notwendig erscheint.<br \/>\n8.4.9. Polizeiliche Meldung \/ Unfallbericht: Sofern der Mieter bei einem Unfall mit anderen Beteiligten keine Polizeiaufnahme veranlasst oder den beiliegenden Unfallbericht unleserlich \u2013 bzw. unvollst\u00e4ndig ausf\u00fcllt, haftet der Mieter f\u00fcr alle daraus entstehenden Sch\u00e4den.<br \/>\n8.4.10. Fehlende Verkehrstauglichkeit: Die Fortsetzung der Fahrt nach Unf\u00e4llen oder erheblichen Sch\u00e4den ist bei fehlender Verkehrstauglichkeit des Mietwagens strikt untersagt.<br \/>\n8.4.11. Vollst\u00e4ndige Schadenmeldung: Sp\u00e4testens bei R\u00fcckgabe des Fahrzeuges ist eine vollst\u00e4ndige Schadensmeldung in Form eines europ\u00e4ischen Unfallberichtes, unter Angabe des Sachverhaltes (dieser ist auf Verlangen, \u00fcber die standardisiert vorgesehenen Angaben hinaus, auch in Form einer detaillierten Schilderung des Unfallherganges schriftlich mitzuteilen) inklusive allf\u00e4lliger Unfallzeugen, des Unfallgegners, dessen Haftpflichtversicherung, etc. vom Lenker unterschrieben, beim Vermieter abzugeben.<br \/>\n8.4.12. Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten: Wenn auch nur einer der vorgenannten Punkte nicht eingehalten wird, liegt eine wesentliche Vertragsverletzung vor und es treten somit auch die Haftungsbeschr\u00e4nkungen au\u00dfer Kraft. Die Nichteinhaltung dieser Punkte kann auch dazu f\u00fchren, dass eine Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers eintritt. Tritt Leistungsfreiheit ein, ist der Mieter dem Vermieter f\u00fcr alle entstandenen Sch\u00e4den ersatzpflichtig.<\/p>\n<h2>9 Mietentgelt und Zahlungsbedingungen<\/h2>\n<p>9.1. Abrechnung: Der Mieter verpflichtet sich, das vereinbarte Mietentgelt bargeldlos, mittels einer durch den Vermieter anerkannten Kreditkarte zu zahlen. Der Mieter legt dem Vermieter dazu bereits bei Anmietung eine noch mindestens drei Monate g\u00fcltige Kreditkarte vor und erm\u00e4chtigt den Vermieter beim Kartenaussteller ein Guthaben in der H\u00f6he der voraussichtlichen Miete und eines Selbstbehaltes f\u00fcr einen Schadensfall in der jeweils vereinbarten H\u00f6he zu reservieren. Der Vermieter ist ferner erm\u00e4chtigt, alle Verbindlichkeiten des Mieters aus dem Mietvertrag insbesondere auch Folgekosten wie z.B. Verwaltungsstrafen, Reinigungs-, Abschleppkosten, die Abgeltung von Sch\u00e4den, etc. nachtr\u00e4glich unter Verwendung der f\u00fcr die Deckung der Mietkosten zur Verf\u00fcgung gestellten Kreditkarte zu berichtigten sowie alle hierf\u00fcr erforderlichen Belege auszustellen und zu verwenden.<br \/>\n9.1.1.Depoterlag bei Buchung ohne Kreditkarte: Der Mieter ist f\u00fcr den Fall, dass er nicht im Besitz einer g\u00fcltigen Kreditkarte ist verpflichtet, ein Depot in H\u00f6he der voraussichtlichen Miete laut Mietvertrag, sowie eines Selbstbehaltes f\u00fcr den Schadensfall in der jeweils vereinbarten H\u00f6he an den Vermieter zu \u00fcberweisen oder bar zu hinterlegen. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass die \u00dcbergabe des Fahrzeuges erst nach best\u00e4tigtem Zahlungseingang auf das Konto des Vermieters oder dem Erhalt einer Empfangsbest\u00e4tigung f\u00fcr den Kassaeingang erfolgen kann.<br \/>\n9.2. Abweichung Rechnung zu Tarif: Es gilt als vereinbart, dass eine \u00c4nderung des reservierten oder bei der Fahrzeug\u00fcbernahme vereinbarten Mietzeitraumes zu einer \u00c4nderung des angewendeten Tarifs f\u00fchren kann. Dadurch kann es zu einer Abweichung zwischen dem reservierten und dem tats\u00e4chlich in Rechnung gestellten Mietpreis kommen.<br \/>\n9.3. Verrechnungss\u00e4tze\/Geb\u00fchren: Der Mieter schuldet dem Vermieter zus\u00e4tzlich die in der Geb\u00fchrentabelle fixierten Verrechnungss\u00e4tze f\u00fcr zus\u00e4tzlichen Aufwand des Vermieters (z.B. Verlust der Fahrzeugschl\u00fcsseln bzw. des Zulassungsscheines, allf\u00e4lligen nicht retournierten Zubeh\u00f6rs, etc.). Die Kosten f\u00fcr Wertminderung, Wartung- und Service, Haftpflicht und Kaskoversicherung sowie Stromkosten (bei der Nutzung von vorhandenen Ladekarten) sind in den Mietpreisen bereits enthalten.<br \/>\n9.4. F\u00e4lligkeit: Je nach Nutzungsvariante ist das Entgelt bei Freeride-Tarif sofort bei Fahrzeug\u00fcbergabe zu bezahlen. F\u00fcr Mitglieder des Premium-Car-Sharings, denen ein Kundenkonto eingerichtet wird, die eine Vorauszahlung der Miete ab 1.000 \u20ac geleistet haben wird nach Verbrauch von 500 \u20ac eine neue Lastschrift bzw. Akontorechnung erstellt.<br \/>\n9.5. Zahlungsverzug: Das dem Vermieter geschuldete Mietengelt sowie allf\u00e4llige sonstige Forderungen aus dem Mietvertrag inkl. etwaiger Schadenersatzanspr\u00fcche sind jeweils sofort zur Zahlung f\u00e4llig. Im Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Mieter zur Bezahlung von Verzugszinsen in H\u00f6he von 6 % p.a. \u00fcber dem jeweiligen 3-Monats-Euribor. Sollte im Falle eines Zahlungsverzuges der aushaftende Saldo gem\u00e4\u00df des an den Mieter \u00fcbermittelten Mahnschreibens nicht binnen der im Mahnschreiben gesetzten Frist bezahlt werden, ist der Vermieter berechtigt, das vermietete Fahrzeug und ebenso auch alle anderen von dem Mieter angemietete Fahrzeuge einzuziehen. Dabei verzichtet der Mieter auf eine etwaige Besitzst\u00f6rungsklage. Der Vermieter hat im Falle des Objekteinzuges Anspruch auf Ersatz der gem. \u00a7 1332 AGBG notwendigen Kosten, insbesondere jener Kosten, welche f\u00fcr die mit dem Objekteinzug beauftragten Personen anfallen. Dazu z\u00e4hlen auch au\u00dfergerichtliche Kosten des Anwaltes und Adressausforschungskosten. F\u00fcr die mit dem Objekteinzug beauftragten Personen steht dem Vermieter der ihm tats\u00e4chlich entstandene Aufwand, mindestens aber der Pauschalbetrag zu, der in der g\u00fcltigen Geb\u00fchrentabelle vereinbart wurde. Dar\u00fcber hinaus schuldet der Mieter dem Vermieter den Ersatz der aus dem Verzug resultierenden Mahnspesen die in der Geb\u00fchrentabelle festgelegt sind. Wenn es notwendig erscheint, bezahlt der Mieter die Kosten f\u00fcr die au\u00dfergerichtliche und gerichtliche Verfolgung des berechtigten Anspruches des Vermieters durch Inkassob\u00fcros und\/oder einen Rechtsanwalt, soweit diese Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung anfallen. Der Mieter wird die Berechnung des Mietentgeltes auf allf\u00e4llige Rechenfehler \u00fcberpr\u00fcfen. Bei offensichtlichen und nachvollziehbaren Rechenfehlern ist damit die Vertragsanpassung wegen Irrtums gestattet. Die im Mietvertrag angef\u00fchrten Mietentgelte, Geb\u00fchren, etc. verstehen sich sofern nicht ausdr\u00fccklich eine andere Regelung getroffen wurde, jeweils inkl. USt. in der jeweiligen gesetzlichen H\u00f6he. Die Aufrechnung von Forderungen des Mieters mit Forderungen des Vermieters ist ausgeschlossen.<\/p>\n<h2>10 Zustimmung zur Datenverarbeitung<\/h2>\n<p>10.1 Daten f\u00fcr Angebotsstellungen:\u00a0 Die personenbezogenen Daten des Mieters (einschlie\u00dflich der mieterbezogenen Nutzungs- und Fahrzeugdaten soweit dies zum Zweck der Durchf\u00fchrung des Mietverh\u00e4ltnisses erforderlich ist) werden vom Vermieter zur Durchf\u00fchrung der Vermietung verarbeitet. Der Mieter erteilt hiermit seine ausdr\u00fcckliche Zustimmung, dass die im Mietvertrag angef\u00fchrten pers\u00f6nlichen Daten, vom Vermieter zum Zwecke der elektronischen \u00dcbersendung von Informationen und Angeboten (z.B. mittels Newsletter), der Feststellung des Mietverhaltens, sowie zur Feststellung der Kundenzufriedenheit (mittels eines elektronischen Fragebogens und telefonischen Kontaktaufnahme) verarbeitet werden. Der Mieter stimmt der angef\u00fchrten \u00dcbersendung mittels elektronischer Post\/E-Mail bzw. telefonischer Kontaktaufnahme ausdr\u00fccklich zu. Die Zustimmungen dazu kann vom Mieter jederzeit schriftlich widerrufen werden.<br \/>\n10.2. Daten f\u00fcr Abwicklung mit Anderen: Der Vermieter beh\u00e4lt sich vor, erforderliche Daten des Mieters, des Lenkers, sowie des Fahrzeuges f\u00fcr die Abwicklung der Bonit\u00e4tspr\u00fcfung, und zur Vermeidung von Zahlungsausf\u00e4llen an die vom Vermieter dazu beauftragte Unternehmen soweit n\u00f6tig weiterzugeben, oder \/und auch an sonstige Kooperationspartner, (auch \u00fcber deren Buchungsplattformen) Assistancedinstleistern, Versicherern die mit der Abwicklung der Mietgesch\u00e4fte, betraut werden.<\/p>\n<h2>11 Schlussbestimmungen<\/h2>\n<p>11.1. Schriftlichkeit: \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen zu diesem Vertrag bed\u00fcrfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Erfordernis der Schriftform wird auch durch \u201eU-Pad Unterschrift&#8221; (das ist die digitale Erfassung des Schriftbildes samt Verkn\u00fcpfung und Speicherung mit dem digitalen Datensatz der Erkl\u00e4rung; insbesondere bei Dokumentation etwaiger Sch\u00e4den bei R\u00fcckgabe des Fahrzeugs) erf\u00fcllt.<br \/>\n11.2. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen davon nicht ber\u00fchrt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung m\u00f6glichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.<br \/>\n11.3. Gerichtsstand und anwendbares Recht und Erf\u00fcllungsort: Die Vertragsteile vereinbaren f\u00fcr s\u00e4mtliche aus diesem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten die Anwendbarkeit \u00d6sterreichischen Rechts sowie die Zust\u00e4ndigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes in dessen Sprengel der Mieter seinen Wohnsitz, gew\u00f6hnlichen Aufenthalt hat oder seiner Berufst\u00e4tigkeit nachgeht. Gegen Mieter, die als Unternehmer anzusehen, oder die im Inland weder ans\u00e4ssig noch besch\u00e4ftigt sind, wird die Zust\u00e4ndigkeit der Gerichte in Wien vereinbart. Erf\u00fcllungsort ist der \u00dcbergabeort des Fahrzeuges an den Fahrer.<br \/>\n11.4. Offenlegung und Steuernummer: Offenlegung nach \u00a7 14 HGB: Rechtsform der Gesellschaft: Greenride GmbH., Sitz: Wien, Firmenbuchnummer: FN 435992s, Firmenbuchgericht: HG Wien. Geb\u00fchr gem. \u00a7 33 TP 5 GebG selbst berechnet unter Steuernummer: 07\/109-7240 (vgl.: \u00a7 3 Abs 4 GebG). UID: ATU69795304<\/p>\n<h4><\/h4>\n<p><strong>GEB\u00dcHRENTABELLE<\/strong> Greenride<strong> GmbH f\u00fcr Vermietung der Fahrzeuge ohne Beistellung eines Lenkers<\/strong><\/p>\n<h4><\/h4>\n<table width=\"624\">\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>\u00a0<\/strong><\/h4>\n<h4><strong>Geb\u00fchr<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>Betrag in EUR inkl. 20% MwSt.<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Weiterverrechnung von Ladeservice mit beigestellten Ladekarten + Tesla Supercharger<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>Je nach Anbieter<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Erstattung von Stromkosten unabh\u00e4ngig vom Ort der Aufladung<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>nicht vorgesehen<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Verwaltungsentgelt gem\u00e4\u00df Pkt. 1.2.\u00a0 der ABG f\u00fcr Aufnahme von einem weiteren Fahrer<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>10\u20ac<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>\u00dcberschreitung des \u00dcberlassungszeitraumes gem\u00e4\u00df Pkt. 1.3. der AGB (ohne Zustimmung des Vermieters)<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>25\u20ac\/h<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Ausdehnung des \u00dcberlassungszeitraumes gem\u00e4\u00df Pkt. 1.3. der AGB (mit Zustimmung des Vermieters)<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>10\u20ac\/h<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Kosten f\u00fcr Nichtabholung au\u00dferhalb der \u00d6ffnungszeiten gem\u00e4\u00df Pkt, 3.2. der AGB<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>85\u20ac<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>\u00a0<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>\u00a0<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Kosten f\u00fcr Rauchen im Fahrzeug\/Bef\u00f6rderung von gef\u00e4hrlichen G\u00fctern gem\u00e4\u00df 4.2. AGB<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>Ab 120\u20ac<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Verwaltungsgeb\u00fchr f\u00fcr Kindersitze\/ Babyschalen gem\u00e4\u00df Pkt. 4.4. AGB<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>10\u20ac <\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Verwaltungsgeb\u00fchr f\u00fcr nicht Beladen von Elektrofahrzeugen vor R\u00fcckgabe Pkt. 5.3. AGB<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>25\u20ac<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Verwaltungsgeb\u00fchr f\u00fcr nicht Betanken von Hybridfahrzeugen vor R\u00fcckgabe Pkt. 5.3. AGB<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>25\u20ac<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Normalreinigung Innen\/au\u00dfen gem\u00e4\u00df Pkt. 6.1. AGB<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>Inklusive<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Sonderreinigung Innen aufgrund besonderer Verschmutzung gem\u00e4\u00df Pkt. 6.1. AGB<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>Ab 49\u20ac bis 249\u20ac<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Verwaltungsgeb\u00fchren des Vermieters f\u00fcr Verkehrsverst\u00f6\u00dfe des Mieters gem\u00e4\u00df Pkt. 7. AGB<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>25\u20ac<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>\u00a0<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>\u00a0<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Haftung pro Schadenereignis lt. G\u00fcltiger Kaskoversicherung ohne Haftungsbeschr\u00e4nkung gem\u00e4\u00df Pkt. 8.2. der AGB<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>2500 \u20ac\/Schaden<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Bearbeitungsgeb\u00fchr bei Unf\u00e4llen (Abschleppung etc.)<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>400 \u20ac<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>\u00a0<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>\u00a0<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Bearbeitungsgeb\u00fchr f\u00fcr Selbstbehaltanforderung\u00a0 (Kreditkarte, Bankkarte etc) etc.<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>40\u20ac<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Geb\u00fchren\/Verrechnungss\u00e4tze f\u00fcr zus\u00e4tzlichen Aufwand des Vermieters Pkt. 9.3. AGB<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>\u00a0<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Verlust des Fahrzeugschl\u00fcssels<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>350\u20ac<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Verlust der Bedienungsanleitung<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>20\u20ac<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Verlust des Typenscheines oder der Ladekarten<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>150\u20ac<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Fehlendes Zubeh\u00f6r bei R\u00fcckgabe (exkl. Kosten des Zubeh\u00f6rs)<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>Ab 40\u20ac<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00dcbergabe des Fahrzeuges au\u00dferhalb der regul\u00e4ren \u00d6ffnungszeiten <\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>25\u20ac<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Verlust von Ladekabel (pro Kabel)<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>550\u20ac<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Kosten f\u00fcr Objekteinzug gem\u00e4\u00df\u00a0 AGB Pkt. 9.5. pauschaliert <\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>250\u20ac<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Mahnspesen je Mahnung gem\u00e4\u00df\u00a0 AGB Pkt. 9.5.<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>10\u20ac<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>\u00a0<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>\u00a0<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Kosten f\u00fcr Zustellung\u00a0 \/ Abholung des Fahrzeuges<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>\u00a0<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bis 5\u00a0 KM Distanz Vermietstation-Kundenadresse<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>50\u20ac<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bis 10 KM &#8212;<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>100\u20ac<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ab 16 KM &#8212;<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>3 \u20ac\/km<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>\u00a0<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>\u00a0<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Kosten pro Zusatz-km bei Dauermiete (100\u20ac\/Tag, inkl. 2.000 km pro Monat)<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>0,5\u20ac\/km<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Reifenschaden (pro St\u00fcck)<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>300\u20ac<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Felgenschaden (pro Kratzer)<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>Ab 150\u20ac bis 1500\u20ac<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Sonstige Besch\u00e4digungen pro Schaden <\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>bis 2.000\u20ac<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Stornobedingungen<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>\u00a0<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Bis 48h vor Mietbeginn <\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>0%<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Bis 24h vor Mietbeginn <\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>50%*<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"527\">\n<h4><strong>Weniger als 24h vor Mietbeginn <\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<td width=\"97\">\n<h4><strong>100% *<\/strong><\/h4>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<h4><strong>* jedoch maximal 2 Tagesmieten<\/strong><\/h4>\n<h4><\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Mietbedingungen Greenride GmbH.\u00a0 Fassung 01\/2022 f\u00fcr Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers 1 Pr\u00e4ambel 1.1. Zustandekommen des Vertrages: Der Vertrag wird zwischen Greenride GmbH als Vermieter und dem genannten Mieter geschlossen. Vertragsgrundlage ist der vom Mieter jeweils erteilte Einzelauftrag sowie die vom Mieter bekannt gegebenen Daten. 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